Was ist ein SiGeKo?

Seit 01.07.1998 ist die EU-Baustellenrichtlinie 92/57/EWG als Baustellenverordnung (BaustellV) in deutsche Recht umgesetzt und in Kraft getreten. Der Gesetzgeber fordert hierin auf allen Baustellen mit Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber die Beauftragung eines SiGe-Koordinators.

Ein SiGeKo als eine Person, die die Sicherheit- und den Gesundheitsschutz auf den Baustellen koordiniert. 

Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinatoren ("SiGeKo") übernehmen die Aufgaben des Bauherren, Gefahren abzuwehren und gar nicht entstehen zu lassen und diese durch geeignete Schutzmaßnahmen erst gar nicht entstehen zu lassen. Dadurch werden die Haftungsrisiken des Bauherren reduziert.

 

 

Aufgaben des SiGeKo's

Planungsphase

  • Kompetente Betreuung während Planung des Bauvorhaben gemäß BaustellV bzw. RAB (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen)

 

  • Erkennung und Beseitigung von Gefahren bereits in der Planungsphase

 

  • Vermeidung von Zusatzkosten und Bauzeitenverlängerungen

 

  • Verminderung von Unfallgefahren durch wirksame Schutzmaßnahmen

Ausführung

  • Erstellung der Vorankündigung

 

  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans

 

  • Baustellenüberwachungen durch regelmäßige Kontrollen und deren Dokumentation

 

  • Aufzeigen von Gefahren und deren Beseitigung

Dokumentation

  • Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage

 

  • Hinweise auf zu beachtende Schutzmaßnahmen während Reparaturen und Wartungsarbeiten

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