Seit 01.07.1998 ist die EU-Baustellenrichtlinie 92/57/EWG als Baustellenverordnung (BaustellV) in deutsche Recht umgesetzt und in Kraft getreten. Der Gesetzgeber fordert hierin auf allen Baustellen mit Beschäftigten mehrerer Arbeitgeber die Beauftragung eines SiGe-Koordinators.
Ein SiGeKo als eine Person, die die Sicherheit- und den Gesundheitsschutz auf den Baustellen koordiniert.
Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinatoren ("SiGeKo") übernehmen die Aufgaben des Bauherren, Gefahren abzuwehren und gar nicht entstehen zu lassen und diese durch geeignete Schutzmaßnahmen erst gar nicht entstehen zu lassen. Dadurch werden die Haftungsrisiken des Bauherren reduziert.
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